Spendenkonto_2014_Schonungen.png Spendenkonto_2014_Rosenheim.png

 

 

Hinweis

Wir dürfen als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen. Hierzu benötigen wir ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger.

Bitte beachten Sie hierzu die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises ohne Spendenquittung:

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an WERKE statt WORTE e.V. erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Hierzu benötigen wir ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger.

WERKE statt WORTE e.V. ist wegen Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Schweinfurt, StNr 249 / 109 / 70603, vom 29.10.2021 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

Wir bestätigen, dass alle Spenden ausschließlich für unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Für Ihre Spenden, Unterstützung und Mitarbeit ein herzliches „Vergelt’s Gott“!

WERKE statt WORTE e.V.